Donnerstag, 26. Juni 2026

Versicherung

Krankentagegeldversicherung: Wann sie sich lohnt und wie sie funktioniert

Krankentagegeldversicherung erklärt: Wer sie wirklich braucht, wie die Karenzzeit die Prämie beeinflusst und was bei Steuer und Vertragsabschluss zählt.

Stethoskop und Notizbuch als Flatlay auf einem Holzschreibtisch im Praxisumfeld

Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels

Eine Krankentagegeldversicherung springt genau dort ein, wo die gesetzliche Lohnfortzahlung endet: Sie gleicht den Verdienstausfall bei längerer Krankheit aus. Wer den Schutz wirklich braucht, wie sich die Karenzzeit auf die Prämie auswirkt und worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu Versicherungsthemen. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsvermittler. Tarife und Bedingungen variieren je nach Anbieter und persönlicher Situation.

Was die Krankentagegeldversicherung leistet und wie sie funktioniert

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall einen vertraglich festgelegten Tagessatz aus, in der Regel alle vierzehn Tage. Sie schließt damit eine Lücke, die viele Angestellte erst spät bemerken: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nur sechs Wochen lang vollständig weiter, danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit dem gesetzlichen Krankengeld.

Dieses Krankengeld beträgt maximal 90 Prozent des Nettogehalts und ist zusätzlich auf 116,38 Euro pro Tag gedeckelt, Stand 2026. Wer überdurchschnittlich verdient, verliert dadurch spürbar an Einkommen, sobald die Lohnfortzahlung endet. Genau diese Differenz zwischen letztem Nettoeinkommen und gedeckeltem Krankengeld gleicht die private Krankentagegeldversicherung aus.

Für wen sich der Schutz wirklich lohnt

Nicht jeder braucht eine Krankentagegeldversicherung gleichermaßen. Die Zielgruppen unterscheiden sich deutlich, je nachdem, wie der Versicherungsstatus und das Einkommen aussehen.

Gesetzlich Versicherte mit hohem Einkommen profitieren am stärksten von einer Ergänzung, weil die Deckelung des Krankengeldes bei ihnen die größte relative Lücke reißt. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, verliert im Krankheitsfall oft mehrere hundert Euro monatlich, ohne es vorher realisiert zu haben.

Selbstständige und Freiberufler stehen vor einer anderen Ausgangslage: Sie erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann Krankengeld, wenn sie explizit den entsprechenden Wahltarif gewählt haben, und privat Krankenversicherte bekommen ganz grundsätzlich kein gesetzliches Krankengeld. Für diese Gruppe ist die private Krankentagegeldversicherung häufig die einzige Absicherung gegen Verdienstausfall bei Krankheit überhaupt, nicht nur eine Ergänzung.

Wer hingegen über ausreichend Rücklagen verfügt oder ein Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag hat, bei dem die Deckelung des Krankengeldes kaum ins Gewicht fällt, kann die Priorität abwägen. Hier lohnt der direkte Vergleich zwischen Beitragshöhe und tatsächlicher Deckungslücke.

Die Karenzzeit richtig wählen

Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit die Versicherung erstmals zahlt, und sie ist der wichtigste Stellhebel für die monatliche Prämie. Üblich sind Karenzzeiten ab dem 15., 43. oder 71. Tag, wobei eine längere Karenzzeit die Prämie spürbar senkt.

Für gesetzlich versicherte Angestellte ergibt eine Karenzzeit ab dem 43. Tag meist am meisten Sinn, weil genau dort die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet und das gesetzliche Krankengeld beginnt. Eine kürzere Karenzzeit würde in dieser Konstellation Geld kosten, ohne die tatsächliche Lücke zu treffen.

Selbstständige ohne Krankengeldanspruch sollten die Karenzzeit dagegen näher an ihre finanzielle Reserve anpassen. Wer drei Monatsausgaben als Puffer zurückgelegt hat, kann eine längere Karenzzeit wählen und dadurch dauerhaft Prämie sparen. Wer kaum Rücklagen bildet, braucht den früheren Einsatzpunkt, auch wenn er teurer ist.

Wie hoch das Tagegeld ausfallen sollte

Die Höhe des vereinbarten Tagessatzes richtet sich nach der individuellen Deckungslücke, nicht nach einem pauschalen Richtwert. Bei gesetzlich Versicherten ergibt sich die Lücke aus der Differenz zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen pro Tag und dem gedeckelten Krankengeld. Bei Selbstständigen bemisst sich der Bedarf am tatsächlichen laufenden Bedarf für Lebenshaltung und feste Betriebskosten, die auch im Krankheitsfall weiterlaufen.

Viele Versicherer verlangen bei Vertragsabschluss einen Einkommensnachweis und begrenzen das versicherbare Tagegeld auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens, meist zwischen 70 und 100 Prozent. Wer zu niedrig kalkuliert, trägt im Ernstfall die Lücke selbst. Wer zu hoch kalkuliert, zahlt unnötig hohe Prämien für eine Leistung, die im Leistungsfall ohnehin gekürzt wird, sobald sie die vertragliche Obergrenze übersteigt.

Steuerliche Behandlung des Krankentagegeldes

Das Krankentagegeld aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist grundsätzlich steuerfrei und beitragsfrei zur Sozialversicherung, sofern die Beiträge zur Versicherung aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden. Das unterscheidet es deutlich vom gesetzlichen Krankengeld, das zwar ebenfalls steuerfrei bleibt, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen kann.

Wer die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend macht, sollte beachten, dass dieser Vorteil und die Steuerfreiheit der Leistung im Zusammenhang stehen. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich bei größeren Verträgen eine Rücksprache mit einem Steuerberater lohnt.

Worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist

Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erfordert in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen für bestimmte Erkrankungen oder im ungünstigsten Fall zur Ablehnung führen. Wer den Vertrag frühzeitig abschließt, solange keine relevanten Vorerkrankungen bestehen, sichert sich in der Regel bessere Konditionen als bei einem späteren Wechsel.

Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft die Nachversicherungsgarantie. Manche Tarife erlauben eine spätere Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung, etwa nach einer Gehaltserhöhung oder dem Wechsel in die Selbstständigkeit. Ohne diese Klausel muss jede Anpassung erneut geprüft werden, was bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen zum Problem werden kann.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist in seinen Verbraucherinformationen zu Krankenzusatzversicherungen darauf hin, dass Leistungsausschlüsse und Wartezeiten vor Vertragsabschluss im Detail geprüft werden sollten, da sie zwischen Anbietern erheblich variieren (GDV, Verbraucherinformation Krankenversicherung). Auch die Verbraucherzentrale rät, die Bedingungen zur Nachversicherungsgarantie sowie zu befristeten Leistungsausschlüssen genau zu vergleichen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird (Verbraucherzentrale, Ratgeber Krankenzusatzversicherungen).

Kosten realistisch einschätzen

Die monatliche Prämie hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, vereinbartem Tagessatz und gewählter Karenzzeit ab. Jüngere, gesunde Versicherte zahlen für ein Tagegeld von 50 Euro bei einer Karenzzeit ab dem 43. Tag häufig nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat. Mit steigendem Eintrittsalter oder kürzerer Karenzzeit erhöht sich die Prämie spürbar, ebenso bei Vorerkrankungen mit Risikozuschlag.

Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich deshalb in jedem Fall, nicht nur wegen der Prämienhöhe, sondern auch wegen der teils erheblichen Unterschiede bei Leistungsausschlüssen und Nachversicherungsoptionen. Wer allein auf den günstigsten Beitrag schaut, übersieht leicht das eigentlich Entscheidende: Im Ernstfall zählt, was im Vertrag steht, nicht was auf der Rechnung stand.

Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Brauche ich eine Krankentagegeldversicherung als Angestellter?

Das hängt vom Einkommen ab. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, verliert durch die Deckelung des gesetzlichen Krankengeldes bei längerer Krankheit oft mehrere hundert Euro monatlich. Für diese Einkommensgruppe schließt die Krankentagegeldversicherung eine reale Lücke.

Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Das hängt von der vereinbarten Karenzzeit ab, üblich sind Startpunkte ab dem 15., 43. oder 71. Krankheitstag. Bei gesetzlich versicherten Angestellten passt eine Karenzzeit ab dem 43. Tag meist am besten, weil dort die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?

Nein, das Krankentagegeld aus der privaten Versicherung ist steuerfrei und unterliegt anders als das gesetzliche Krankengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt, sofern die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden.

Können Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abschließen?

Ja, und für viele Selbstständige ist sie die einzige verfügbare Absicherung gegen Verdienstausfall bei Krankheit, da gesetzliches Krankengeld für sie nur mit einem separat gewählten Wahltarif oder gar nicht verfügbar ist. Der Tagessatz sollte sich am laufenden Bedarf für Lebenshaltung und feste Betriebskosten orientieren.

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