Donnerstag, 26. Juni 2026

Nachhaltigkeit

Sonnensteuer für PV-Anlagen, was hinter dem Begriff wirklich steckt

Sonnensteuer für PV-Anlagen erklärt: Hintergrund, vorgeschlagene Modelle, ein Rechenbeispiel und was Betreiber von Solaranlagen jetzt wissen müssen.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach bei sonnigem Wetter

Foto: Robert So / Pexels

Die sogenannte Sonnensteuer für PV-Anlagen ist keine beschlossene Abgabe, sondern ein Diskussionsvorschlag der Bundesnetzagentur zur Reform der Netzentgelte, der seit Mai 2025 für Unruhe unter Solarbesitzern sorgt. Wer eine PV-Anlage betreibt oder eine Anschaffung plant, sollte den Unterschied zwischen Vorschlag und Gesetz kennen, bevor er sich von reißerischen Überschriften verunsichern lässt.

Was ist die "Sonnensteuer" wirklich?

Der Begriff "Sonnensteuer" ist irreführend, denn es handelt sich nicht um eine Steuer im rechtlichen Sinn, sondern um mögliche neue Netzentgelte, die Betreiber von PV-Anlagen künftig zahlen könnten. Netzentgelte finanzieren den Betrieb und Ausbau der Stromnetze, und bislang zahlen PV-Besitzer für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom keine solchen Gebühren.

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2025 ein 57-seitiges Diskussionspapier veröffentlicht, das verschiedene Modelle zur Neugestaltung der Netzentgelte durchspielt. Einige dieser Modelle würden auch Betreiber von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken treffen, selbst wenn sie den Großteil ihres Stroms selbst verbrauchen.

Woher kommt die Debatte?

Der Hintergrund liegt im massiven Ausbau der Stromnetze, den die Energiewende erfordert. Millionen privater PV-Anlagen speisen mittlerweile unregelmäßig Strom ein, was die Netze technisch stärker belastet als ein zentrales Kraftwerksmodell. Die Bundesnetzagentur sucht deshalb nach Wegen, die Kosten für diesen Netzausbau fairer zu verteilen.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf eine Feinheit: Noch ist nichts entschieden. Das Diskussionspapier durchläuft aktuell eine Konsultationsphase, in der Verbände, Unternehmen und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Ein Gesetzentwurf existiert bislang nicht. Und dass die strengsten Modelle unverändert umgesetzt werden, gilt in der Fachwelt als eher unwahrscheinlich.

Die vorgeschlagenen Modelle im Überblick

  • Einspeiseentgelt: Eine Gebühr pro eingespeister Kilowattstunde, diskutiert werden Beträge zwischen 0,89 und 3,3 Cent pro kWh
  • Baukostenzuschuss: Eine einmalige Zahlung beim Netzanschluss neuer Anlagen, orientiert am Leistungsanteil
  • Leistungspreis: Eine Gebühr, die sich an der maximalen Anschlussleistung statt am tatsächlichen Verbrauch orientiert
  • Dynamische Netzentgelte: Entgelte, die sich nach der aktuellen Netzauslastung richten und netzdienliches Verhalten belohnen

Von diesen vier Modellen gelten die dynamischen Netzentgelte in der Fachdiskussion als der fairste Ansatz, weil sie Betreiber belohnen, die ihren Strom netzschonend nutzen, statt alle PV-Anlagen pauschal zu belasten.

Rechenbeispiel: Was ein Einspeiseentgelt konkret kosten würde

Eine durchschnittliche Dach-PV-Anlage mit 8 kWp speist je nach Eigenverbrauchsquote zwischen 3.000 und 5.000 Kilowattstunden pro Jahr ins Netz ein. Bei einem angenommenen Einspeiseentgelt von 2 Cent pro Kilowattstunde, einem mittleren Wert innerhalb der diskutierten Spanne, ergäbe sich folgende Rechnung.

Einspeisemenge pro JahrEntgelt bei 2 Ct/kWh
3.000 kWh60 Euro
4.000 kWh80 Euro
5.000 kWh100 Euro

Diese Größenordnung wirkt für viele Haushalte überschaubar, würde die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage aber dennoch spürbar verschlechtern, besonders bei Anlagen ohne Speicher, die einen hohen Anteil ihres Stroms einspeisen statt selbst zu verbrauchen. Wer ohnehin einen Batteriespeicher plant, reduziert sein Risiko gegenüber einem möglichen Einspeiseentgelt automatisch, weil weniger Strom überhaupt ins Netz fließt.

Betrifft das auch Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke mit ihrer geringen Einspeiseleistung von meist unter 800 Watt tauchen in den Modellen zwar auf, dürften aber wegen ihres geringen Netzeinflusses in den meisten Szenarien eine Sonderrolle oder Bagatellgrenze erhalten. Konkrete Regelungen dazu fehlen im aktuellen Diskussionspapier noch, was gerade bei Mietern und Balkonkraftwerk-Besitzern für zusätzliche Unsicherheit sorgt.

Was PV-Betreiber jetzt tun können

Wer bereits eine PV-Anlage betreibt oder den Kauf plant, muss aktuell keine unmittelbaren Maßnahmen ergreifen, denn keines der Modelle ist rechtskräftig. Sinnvoll ist es trotzdem, den Eigenverbrauchsanteil im Blick zu behalten und bei der Anlagenplanung einen Speicher mit einzukalkulieren, da dieser unabhängig vom Ausgang der Debatte die Wirtschaftlichkeit verbessert.

Häufige Fragen zur Sonnensteuer

Ist die Sonnensteuer bereits beschlossen?

Nein, aktuell handelt es sich ausschließlich um ein Diskussionspapier der Bundesnetzagentur aus dem Mai 2025. Ein Gesetzentwurf oder eine verbindliche Regelung existieren bislang nicht.

Müssen Betreiber von Balkonkraftwerken mit besonders hohen Kosten rechnen?

Wegen der geringen Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken gilt eine spürbare finanzielle Belastung als unwahrscheinlich, auch wenn eine explizite Bagatellgrenze im Diskussionspapier noch fehlt. Die meisten Modelle zielen primär auf größere Dachanlagen ab.

Hilft ein Batteriespeicher gegen eine mögliche Sonnensteuer?

Ja, ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil und reduziert damit die Menge des ins Netz eingespeisten Stroms, auf die sich ein mögliches Einspeiseentgelt überhaupt beziehen würde. Wer stark auf Eigenverbrauch setzt, senkt sein finanzielles Risiko unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte.

Was ist aus der spanischen Sonnensteuer geworden?

Spanien führte 2015 eine Abgabe auf selbst verbrauchten Solarstrom ein, die international stark kritisiert wurde, weil sie den Ausbau der Photovoltaik spürbar bremste. Die Regelung wurde 2018 nach anhaltendem öffentlichen Druck wieder abgeschafft. Ein warnendes Beispiel also, das deutsche Kritiker der aktuellen Debatte gern zitieren.

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