Ladungssicherung beim LKW ist gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber in der Praxis noch immer als das Thema, bei dem am meisten improvisiert wird. Wer zwei, drei Spanngurte über die Ladung wirft und das für ausreichend hält, verwechselt Kraftschluss mit einer echten Sicherung. Genau dieser Denkfehler liegt vielen Unfällen mit verrutschter Ladung zugrunde.
Formschluss und Kraftschluss: Der Unterschied, der zu oft übergangen wird
Formschluss bedeutet, dass Ladung lückenlos gegen Bordwände, Sperrbalken oder andere feste Elemente der Ladefläche verladen wird, sodass sie sich gar nicht erst in Bewegung setzen kann. Kraftschluss dagegen sichert die Ladung ausschließlich über Reibung, erzeugt durch Zurrgurte, die die Fracht auf die Ladefläche pressen.
Der zentrale Grundsatz der Ladungssicherung lautet: Formschluss vor Kraftschluss. Wer diese Reihenfolge umdreht und sich allein auf Gurte verlässt, unterschätzt, wie schnell Reibung bei Bremsmanövern oder Kurvenfahrten an ihre Grenzen stößt.
Die 80-Prozent-Regel, die in der Praxis oft ignoriert wird
Nach den anerkannten Regeln der Ladungssicherung müssen bei formschlüssiger Sicherung mindestens 80 Prozent der erforderlichen Sicherungskräfte durch den Formschluss selbst abgedeckt sein. Nur der verbleibende Anteil darf über Kraftschluss, also Zurrgurte, ausgeglichen werden.
- Ladung so verstauen, dass sie möglichst lückenlos an Bordwänden oder Sperreinrichtungen anliegt
- Verbleibende Lücken mit Hilfsmitteln wie Kanthölzern oder Luftkissen ausfüllen, statt sie über Gurte zu kompensieren
- Zurrgurte gezielt für den verbleibenden, kleineren Kraftanteil einsetzen, nicht als alleinige Sicherungsmethode
In der Praxis wird diese Regel häufig übergangen, weil formschlüssiges Verladen mehr Zeit und Sorgfalt beim Beladen erfordert als das schnelle Verzurren mit ein paar Gurten. Genau dieser Zeitdruck ist einer der häufigsten Gründe für mangelhafte Ladungssicherung im Alltag.
Wer haftet, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist
Die Verantwortung für ordnungsgemäße Ladungssicherung verteilt sich auf mehrere Beteiligte, nicht allein auf den Fahrer. Der Verlader haftet für ein fachgerechtes Verstauen der Fracht auf der Ladefläche. Der Fahrer wiederum muss die Sicherung vor Fahrtantritt kontrollieren und während der Fahrt im Blick behalten, unabhängig davon, wer die Ladung ursprünglich verstaut hat.
Diese doppelte Verantwortung führt regelmäßig zu Diskussionen, wenn ein Fahrer eine mangelhaft gesicherte Ladung übernimmt und keine Zeit oder Möglichkeit zur Nachbesserung hat. Rechtlich schützt das den Fahrer allerdings kaum, denn die Kontrollpflicht vor Fahrtantritt bleibt bestehen, ungeachtet der Zeitplanung des Verladers.
Rechtliche Grundlage und woran sich Kontrollen orientieren
Die Pflicht zur Ladungssicherung ergibt sich in Deutschland aus Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung. Konkretisiert wird sie durch technische Richtlinien wie die VDI 2700, durch Vorgaben der Berufsgenossenschaften sowie durch europäische Normen der DIN-EN-Reihe.
- § 22 StVO als grundlegende gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Ladung
- VDI 2700 als technische Richtlinienreihe mit konkreten Berechnungsgrundlagen
- DIN-EN-Normen für Zurrmittel, Prüfverfahren und Materialstandards
Bei Kontrollen prüft die Polizei typischerweise, ob die Ladung den auftretenden Kräften bei Vollbremsung, Kurvenfahrt und Ausweichmanövern standhält. Als Faustregel gilt, dass die Sicherung Kräfte von bis zu 80 Prozent des Ladungsgewichts nach vorn und bis zu 50 Prozent nach hinten und zur Seite abfangen muss.
Häufige Fehler, die bei Kontrollen regelmäßig auffallen
- Zu wenige oder falsch angebrachte Zurrgurte, die keinen ausreichenden Vorspannwert erreichen
- Fehlende Rutschhemmung zwischen Ladung und Ladefläche, obwohl rutschhemmende Matten den nötigen Kraftaufwand deutlich reduzieren würden
- Beschädigte oder überalterte Zurrmittel, deren tatsächliche Belastbarkeit weit unter dem aufgedruckten Wert liegt
- Ladung, die zwar verzurrt, aber nicht zusätzlich formschlüssig gegen Bordwände oder Sperrbalken abgestützt ist
Diese Fehler entstehen selten aus Unwissenheit über die Vorschriften an sich. Häufiger liegt die Ursache in Zeitdruck bei der Beladung oder in der Annahme, dass „es schon irgendwie halten wird", solange die letzte Fahrt ohne Zwischenfall verlaufen ist.
Häufige Fragen zur Ladungssicherung beim LKW
Was ist der Unterschied zwischen Formschluss und Kraftschluss?
Formschluss sichert Ladung durch lückenloses Verladen gegen feste Elemente wie Bordwände, sodass sie sich physisch nicht bewegen kann. Kraftschluss sichert Ladung ausschließlich über Reibung, erzeugt durch das Anpressen mittels Zurrgurten, und stößt bei starken Bremsungen oder Kurvenfahrten schneller an seine Grenzen.
Wer trägt die Verantwortung für die Ladungssicherung, der Fahrer oder der Verlader?
Beide tragen Verantwortung, allerdings in unterschiedlichen Bereichen. Der Verlader haftet für das fachgerechte Verstauen der Ladung, der Fahrer muss die Sicherung vor Fahrtantritt kontrollieren und während der gesamten Fahrt im Blick behalten.
Welche Strafen drohen bei mangelhafter Ladungssicherung?
Je nach Schwere des Verstoßes reichen die Konsequenzen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung, wenn durch die mangelhafte Sicherung eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Bei einem Unfall mit verrutschter Ladung drohen zusätzlich erhebliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.
Reichen Zurrgurte allein für eine ausreichende Ladungssicherung aus?
In den meisten Fällen nicht. Nach der 80-Prozent-Regel muss der Großteil der Sicherungskräfte durch Formschluss abgedeckt werden, Zurrgurte gleichen nur den verbleibenden Anteil aus. Wer sich allein auf Gurte verlässt, sichert die Ladung in der Regel unzureichend, selbst wenn die Gurte augenscheinlich straff sitzen.