Die Autohaus Gotthard König GmbH und ihre Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH aus Teltow haben Insolvenz angemeldet. Nach Angaben der WirtschaftsWoche standen fälligen Verbindlichkeiten von mehr als 212 Millionen Euro zuletzt nur 1,3 Millionen Euro an liquiden Mitteln gegenüber.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat für beide Gesellschaften ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Rainer Eckert zum vorläufigen Verwalter bestellt. Die amtliche Bekanntmachung stammt vom 2. September 2026. Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht, darüber entscheidet das Gericht später.
Rekordquartal, Zukäufe, dann der Antrag
Der Absturz kommt nach einer Wachstumsphase. Im ersten Quartal 2025 verkaufte die Gruppe nach Angaben der WirtschaftsWoche 11.600 Fahrzeuge, elf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Werkstattumsatz erreichte im März 2025 mit 6,8 Millionen Euro einen Höchststand.
Noch im Januar 2026 übernahm das Unternehmen weitere Betriebe, darunter das insolvente Autozentrum Treskow mit Standorten in Neuruppin und Zehdenick sowie einen KTM-Betrieb in Hamburg. Acht Monate später war die Gruppe zahlungsunfähig.
Wie eng es zuletzt war, zeigt eine weitere Zahl aus dem Bericht der WirtschaftsWoche. Neben den 1,3 Millionen Euro an liquiden Mitteln standen nur noch rund 250.000 Euro an nicht abgerufenen Kreditlinien zur Verfügung. Dem gegenüber standen mehr als 212 Millionen Euro, die bereits fällig waren.
Was mit Werkstattterminen und Bestellungen passiert
Nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung laufen Verkauf, Werkstätten, Ersatzteile und Service an allen Standorten zunächst unverändert weiter. Bereits erteilte Aufträge, Reparaturen und Bestellungen sollen wie geplant abgearbeitet werden. Wer einen Termin hat, kann ihn wahrnehmen.
Schwieriger wird es bei Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Fahrzeuge. Geschäftsführung, Verwalter und Herstellerpartner wollen dafür nach eigenen Angaben individuelle Lösungen suchen. Dazu haben sie bislang nichts mitgeteilt. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Vertrag und vom Stand der Abwicklung ab.
Leasing- und Finanzierungsverträge laufen häufig nicht über das Autohaus, sondern über eine Bank oder eine Leasinggesellschaft. In diesen Fällen bleibt dieses Unternehmen der Ansprechpartner. Wer unsicher ist, findet den maßgeblichen Vertragspartner auf der ersten Seite des eigenen Vertrags.
Die Augustlöhne der Beschäftigten übernimmt rückwirkend das Insolvenzgeld.
Wo die Standorte liegen
Die Gruppe beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Standortübersicht listet 82 Adressen. Die Zahl 84, die das Unternehmen selbst nennt, liegt knapp darüber. Die Berliner Zeitung zählt 76 davon in Berlin und Ostdeutschland, darunter 23 in Berlin, 22 in Brandenburg, 13 in Sachsen-Anhalt und elf in Thüringen. Die restlichen Betriebe verteilen sich auf Hamburg und Bayern.
Angefangen hat alles 1966 mit einer Werkstatt in Berlin. Renault-Vertragspartner ist das Unternehmen seit 1980 und gilt als größter Händler der Marke in Deutschland. Verkauft werden außerdem Opel, Fiat, Dacia, Jeep, Suzuki, BYD und Kia.
Autohändler geraten reihenweise unter Druck
Der Fall steht nicht allein. 2025 gab es im deutschen Autohandel nach Angaben der WirtschaftsWoche dreimal so viele Großinsolvenzen wie im Jahr zuvor. Dahinter stehen sinkende Margen je Fahrzeug und eine Konsolidierung, die kleinere und mittlere Händler aus dem Markt drängt.
Als Ursachen nennt der vorläufige Verwalter die Transformation vom Verbrenner zum Elektroantrieb, den Wettbewerbsdruck durch neue Marktteilnehmer und ein Neuwagengeschäft, das nicht mehr wächst. Das belaste die gesamte Branche.
Renault und Stellantis stehen nach Unternehmensangaben in engem Austausch über eine Restrukturierung. Eine Lösung außerhalb des Insolvenzverfahrens kam vorher nicht zustande.
Was noch nicht entschieden ist
Ob das Gericht das Verfahren eröffnet und wann, steht nicht fest. Zur Zukunft der einzelnen Betriebe gibt es keine Angaben. Ob Standorte geschlossen, verkauft oder von anderen Händlern übernommen werden, entscheidet sich im weiteren Verlauf.
Offen ist ebenfalls, wie Gewährleistungsansprüche gegenüber den beiden Gesellschaften behandelt werden. Garantien der Hersteller laufen davon getrennt über den jeweiligen Autobauer.


