Samstag, 7. Juni 2026

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Rosinen-Rückruf in Österreich und Italien: Schimmelpilzgift über dem Grenzwert

In Österreich und Italien ruft die Glatz International GmbH die Farmer's Country Rosinen zurück. In der 500-Gramm-Packung der Charge L212-26 lag das Schimmelpilzgift Ochratoxin A über dem erlaubten Höchstwert. Verkauft wurde die Ware bei MPREIS, einer Kette ohne deutsche Filialen. Für Haushalte hierzulande hat der Rückruf deshalb keine Folgen.

Einzelne Rosinen liegen verstreut auf einer hellen Holzfläche, eine davon groß im Vordergrund

Foto: Marek Ruczaj / Pexels

Wegen eines überhöhten Gehalts an Ochratoxin A nimmt die Glatz International GmbH die Farmer's Country Rosinen in der 500-Gramm-Packung vom Markt. Verkauft wurde die Ware bei MPREIS in Österreich und Italien. Das Unternehmen begründet den Schritt mit vorbeugendem Verbraucherschutz und rät davon ab, die Rosinen zu essen.

Deutsche Läden sind nicht betroffen

Das Filialnetz von MPREIS reicht über Österreich und Italien, weiter nicht. Der Rückruf endet damit an der deutschen Grenze.

Das deutsche Warnportal lebensmittelwarnung.de führt zu dem Produkt keinen Eintrag. Wer die Rosinen nicht im Urlaub oder bei einem Einkauf jenseits der Grenze mitgenommen hat, muss nichts prüfen.

Charge L212-26 mit Mindesthaltbarkeit 06/2027

Der Rückruf benennt eine einzige Packungsgröße und eine einzige Charge: 500 Gramm, Chargennummer L212-26, Mindesthaltbarkeitsdatum 06/2027. Weitere Produkte der Marke oder andere Chargen stehen nicht in der Meldung.

Wie stark der Höchstwert überschritten wurde, teilt das Unternehmen nicht mit. Auch zu Erkrankungen liegen keine Angaben vor. Der Hinweis auf den vorbeugenden Verbraucherschutz bedeutet genau das: Ein Rückruf setzt keinen nachgewiesenen Schaden voraus, es genügt, dass ein gesetzlicher Grenzwert gerissen wurde.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum liegt im Juni 2027. Trockenfrüchte mit einer so langen Haltbarkeit können nach dem Kauf monatelang im Vorratsschrank stehen, bevor sie geöffnet werden. Ein abgelaufenes Datum als Warnsignal fällt in diesem Fall also aus, es hilft nur der Abgleich der Chargennummer.

Ochratoxin A schädigt Nieren und Leber

Als nieren- und leberschädigend bezeichnet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Stoff. Weil er bei Versuchstieren Krebs erzeugt hat, führt ihn die Internationale Agentur für Krebsforschung als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen.

Diese Bewertung gilt dem Stoff an sich. Über die Wirkung einer einzelnen Packung sagt sie nichts aus, dafür fehlen die Messwerte aus der beanstandeten Charge.

Das Gift entsteht lange vor dem Regal

Ochratoxin A wird nicht zugesetzt, sondern von Schimmelpilzen gebildet. Nach Darstellung des Landesamts fördern ungünstige Temperaturen und zu viel Feuchtigkeit die Bildung, und zwar bei der Ernte, beim Trocknen, in der Verarbeitung, beim Transport und im Lager.

Getrocknete Weintrauben sind deshalb ein klassischer Prüfkandidat der Lebensmittelüberwachung. Dasselbe gilt für Feigen und Datteln, dazu für Getreideerzeugnisse, Kaffee, Wein und Gewürze.

Derselbe Grenzwert gilt auch hierzulande

Maßgeblich ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Sie schreibt für die einzelnen Lebensmittel Höchstwerte zwischen 0,5 und 80 Mikrogramm je Kilogramm vor. Zum 1. Januar 2023 senkte die EU mit der Verordnung (EU) 2022/1370 einen Teil davon ab, getrocknete Weintrauben waren darunter, und heute stehen die Werte gebündelt in der Verordnung (EU) 2023/915.

Da die Vorgaben europaweit greifen, müssen Rosinen in deutschen Regalen dieselben Werte einhalten wie die Ware bei MPREIS. Ein Novum wäre so ein Fall hier ohnehin nicht. Im April 2024 traf ein Rückruf wegen Ochratoxin A Bio-Studentenfutter und Bio-Rosinen eines anderen Anbieters.

MPREIS zahlt ohne Kaufbeleg zurück

Betroffene Packungen nimmt MPREIS ab sofort in allen Filialen entgegen, den Kaufpreis gibt es nach Unternehmensangaben auch ohne Kassenbon zurück.

Zuständig für die Veröffentlichung solcher Warnungen ist in Österreich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die im Auftrag des Sozialministeriums handelt und selbst warnt, wenn ein Unternehmen die Öffentlichkeit nicht informiert. Hierzulande übernimmt das lebensmittelwarnung.de, wo etwa der Rückruf einer Bio-Rinderbratwurst wegen Metallsplittern aus dem Raum Hannover steht.

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