Samstag, 7. Juni 2026

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venator24.com ohne Erlaubnis: BaFin warnt vor elf Websites

Die Finanzaufsicht hat zwischen dem 31. August und dem 1. September elf Verbraucherwarnungen veröffentlicht. Betroffen sind Websites, auf denen Festgeld, Kredite, Aktien und Kryptowerte ohne die nötige Erlaubnis angeboten werden. Bei venator24.com fehlt ein rechtsgültiges Impressum, in einem anderen Fall verschicken Unbekannte Angebote unter dem Namen eines bekannten Vergleichsportals.

Graue Geldkassette mit steckendem Schlüssel, davor liegen Euromünzen und Geldscheine

Foto: Alexas_Fotos / Pixabay

Auf venator24.com werden nach Feststellung der BaFin Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass die Betreiber die dafür nötige Erlaubnis besitzen. Die Finanzaufsicht hat die Warnung am 31. August 2026 veröffentlicht und stützt sie auf Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie Paragraf 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Gegen die Betreiber laufen Ermittlungen.

Wer Erfahrungen mit venator24.com sucht, findet in dieser Meldung die Einschätzung der zuständigen Aufsicht. Sie ist eine von elf Verbraucherwarnungen, die die BaFin am 31. August und 1. September veröffentlicht hat. Die Angebote dahinter unterscheiden sich deutlich.

Was über venator24.com verkauft werden soll

Die Seite gibt als Sitz eine Adresse in Berlin an. Nach Einschätzung der BaFin dürfte es sich um eine Scheinadresse handeln. Ein rechtsgültiges Impressum existiert nicht, und die Aufsicht bezeichnet die Betreiber als unbekannt.

Damit fehlt der übliche Ansatzpunkt für Anleger, die einen Anbieter überprüfen wollen. Ohne Impressum gibt es keine überprüfbare Anschrift, und ohne Erlaubnis steht der Anbieter nicht in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht.

Festgeld und Tagesgeld von Absendern ohne Zulassung

Zwei der elf Warnungen betreffen klassische Sparprodukte. Auf tide-anlagecenter.com und über zugehörige E-Mail-Adressen werden nach Angaben der BaFin Tages- und Festgeldanlagen ohne Erlaubnis angeboten. Die Meldung dazu stammt vom 1. September.

Der zweite Fall ist anders gelagert. Unbekannte verschicken Fest- und Tagesgeldangebote von E-Mail-Adressen der Domains check24group.com.de und check24-eu.com.de und treten dabei im Namen der CHECK24 Vergleichsportal GmbH auf. Das Münchner Unternehmen hat damit nichts zu tun, sein Name wird für die Masche verwendet. Die BaFin hatte zu diesem Vorgehen schon am 14. August gewarnt und ergänzte am 31. August eine zweite Absenderdomain.

Kreditangebote ohne Banklizenz

Drei Warnungen drehen sich um Kredite. Auf eberhart-dienstleistungen.de werden Kredite angeboten, die Seite nennt eine Geschäftsadresse in Hamburg, die tatsächlichen Betreiber sind der Aufsicht nicht bekannt. Hinter mybwebpro.com stehen laut BaFin ebenfalls unbekannte Betreiber, die teils unter dem Namen Kosbou Finance auftreten.

Der dritte Fall führt in eine andere Richtung, als die Werbung vermuten lässt. Die Seite trade-lend.com wirbt nach Darstellung der Aufsicht mit Krediten, betreibt tatsächlich aber eine Kryptobörse und gibt an, Kryptowerte auszuzahlen. Als Betreiberin nennt die BaFin die Tradeshow Limited. Weil es dabei um Kryptowerte geht, greift hier das Kryptomärkteaufsichtsgesetz und nicht das Kreditwesengesetz.

Aktien, Zeichnungsscheine und eine falsche Aufsichtsbehauptung

Auf emilkaelin.com sollen gefälschte Zeichnungsscheine bekannter Aktienunternehmen zum Kauf angeboten werden. Die BaFin bringt den Betreiber mit IPO Nexus in Verbindung, einem Angebot, vor dem sie bereits früher gewarnt hatte.

Bei east-stock.com kommt ein Vorwurf hinzu, der die Prüfung durch Anleger direkt angreift. Die Betreiber behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Die Aufsicht stellt in ihrer Meldung vom 1. September ausdrücklich klar, dass das nicht zutrifft. Dort sollen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden.

Alle elf Warnungen im Überblick

DatumWebsiteAngebot laut BaFin
31.08.2026venator24.comFinanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen
31.08.2026msdplatform.comBankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
31.08.2026fondox.deBankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen
31.08.2026eberhart-dienstleistungen.deVergabe von Krediten
31.08.2026mybwebpro.comVergabe von Krediten, auch als „Kosbou Finance"
31.08.2026check24group.com.deFest- und Tagesgeld unter missbrauchtem Namen
01.09.2026zentrumpro.comFinanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen
01.09.2026tide-anlagecenter.comTages- und Festgeldanlagen
01.09.2026emilkaelin.comgefälschte Zeichnungsscheine
01.09.2026trade-lend.comKryptobörse, beworben als Kreditangebot
01.09.2026east-stock.comFinanz- und Wertpapierdienstleistungen

Was in den Meldungen offenbleibt

In neun der elf Fälle nennt die BaFin keine Betreiber. Wo Namen auftauchen, sind es Firmierungen wie Kosbou Finance oder Tradeshow Limited, die auf den Seiten selbst verwendet werden. Ob dahinter tatsächlich Unternehmen dieses Namens stehen, geht aus den Meldungen nicht hervor.

Eine Verbraucherwarnung stellt fest, dass ein Anbieter ohne die vorgeschriebene Erlaubnis tätig ist und deshalb nicht unter staatlicher Aufsicht steht. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Ob eine Firma diese Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Welche Schritte sich vor und nach einer Einzahlung anbieten, steht in unserer Meldung zur Warnserie vom 24. August.

Zur Zahl der Betroffenen und zur Höhe möglicher Schäden macht die Aufsicht keine Angaben.

Quellen

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