Die NKD Deutschland GmbH ruft zwei Modelle von Kinder-Thermohandschuhen zurück, weil sie die gesetzlichen PFAS-Grenzwerte der POP- und der REACH-Verordnung überschreiten. Das Unternehmen stuft die Handschuhe als nicht sicher ein und bittet darum, sie ab sofort nicht mehr zu verwenden. Verkauft wurden sie seit Kalenderwoche 40 des Jahres 2025.
An diesen sechs EAN sind die Handschuhe zu erkennen
Das eine Modell heißt Kinder Thermohandschuhe Kids und ist dunkelblau bis blau. Es zeigt Tiermotive mit Elch, Eisbär und Pinguin, trägt ein Thinsulate-Label und ist in den Größen 1 und 2 erhältlich. Die zugehörigen EAN lauten 2021087420015, 2021087420022, 2021087420039 und 2021087420046.
Das zweite Modell trägt den Namen Kinder Thermohandschuhe Paw Patrol, ist dunkelblau und rosa und zeigt ein Motiv der Zeichentrickserie. Dafür nennt NKD die EAN 2021087430014 und 2021087430021, eine Größenangabe fehlt. Zusätzlich listet das Unternehmen Artikelnummern auf. Zum Modell mit den Tiermotiven gehören 10088960, 2108742, 5219214, 5219215, 2108743, 5218526 und 5218527, zum Paw-Patrol-Modell 10088302, 2108743, 5218526 und 5218527. Handschuhe mit anderen Nummern gehören nicht zum Rückruf.
Rückgabe in jeder Filiale, auch ohne Kassenbon
Betroffene Paare lassen sich in jeder NKD-Filiale abgeben. Einen Kassenbon verlangt das Unternehmen dafür nicht, erstattet wird der Verkaufspreis. Bis wann die Rückgabe möglich ist, hat NKD nicht mitgeteilt.
Wer die Handschuhe nicht zurückbringen will, sollte sie trotzdem nicht in den Hausmüll geben. Darauf weist NKD ausdrücklich hin und begründet es mit dem Umweltschutz. Fragen zum Modell mit den Tiermotiven beantwortet das Unternehmen unter info@nkd.com, für das Paw-Patrol-Modell ist die Firma Skybrands unter info@skybrands.net zuständig, mit dem Betreff Paw Patrol Handschuhe/Rückruf. Zu beiden Modellen steht ein Rückrufdokument zum Herunterladen bereit.
Warum für PFAS überhaupt Grenzwerte gelten
Hinter der Abkürzung stehen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, nach Zählung des Umweltbundesamts mehr als 10.000 Einzelstoffe. Sie weisen Wasser und Schmutz ab, was sie für Winterbekleidung attraktiv macht. Zugleich sind sie kaum abbaubar und verbleiben sehr lange in der Umwelt, einige reichern sich in Organismen an und wirken gesundheitsschädlich auf den Menschen.
Die POP-Verordnung, in der EU die Verordnung 2019/1021, setzt das Stockholmer Übereinkommen um. Ihr Ziel ist es, Herstellung, Verwendung und Freisetzung besonders langlebiger Schadstoffe so weit wie möglich zu verringern. Als Kennzeichen solcher Stoffe nennt das Umweltbundesamt Langlebigkeit, Anreicherung in Organismen und schädliche Wirkungen auf Mensch und Tier. Die REACH-Verordnung regelt daneben, welche Chemikalien in Erzeugnissen stecken dürfen.
Ähnlich lag der Fall Mitte August bei einem Rückruf von Kinder-Winterstiefeln, dort ging es um Perfluoroctansäure, einen einzelnen Stoff aus derselben Gruppe.
Der Rückruf läuft seit Anfang August
Auf der Website von NKD ist der Rückruf auf den 6. August 2026 datiert. Die Verbraucherportale produktwarnung.eu und CleanKids griffen ihn am 31. August auf, also gut dreieinhalb Wochen später. Die Handschuhe sind seit Herbst 2025 im Sortiment, der Rückruf betrifft also auch Ware aus der vergangenen Wintersaison.
Diese Angaben fehlen bisher
Welcher Stoff aus der PFAS-Gruppe nachgewiesen wurde und wie weit der Messwert über dem Grenzwert lag, teilt NKD nicht mit. Offen bleibt außerdem, wie viele Paare verkauft wurden, ob die Handschuhe auch außerhalb Deutschlands im Handel waren und ob eine Marktüberwachungsbehörde beteiligt war. Eine Einschätzung zum gesundheitlichen Risiko hat das Unternehmen nicht veröffentlicht.


