Samstag, 7. Juni 2026

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Slush-Eis zurückgerufen: Frosty Pocket in vier Sorten betroffen

Slush-Eis der Marke Frosty Pocket wird zurückgerufen, betroffen sind alle Chargen der 150-Milliliter-Beutel in vier Sorten. Grund ist ein erhöhter Glyceringehalt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält den Stoff bei Kindern für kritisch, einen gesetzlichen Höchstwert gibt es allerdings nicht. Die Ware nimmt die Verkaufsstelle zurück.

Drei schmelzende Eiswürfel auf einer dunklen, nassen Oberfläche

Foto: Ray Suarez / Pexels

Die Aktuell Vertriebs GmbH hat den Rückruf am 24. August 2026 bekannt gegeben, am selben Tag erschien die Meldung auf lebensmittelwarnung.de, dem Portal von Bund und Ländern. Als Grund führt das Portal eine gesundheitsschädliche Substanz auf, gemeint ist der Glyceringehalt.

Wer nach dem Produkt sucht, stößt auf zwei Schreibweisen. Die Rückrufmeldung führt es als „Pocket Frosty Slush Eis“, das amtliche Portal als „Frosty Pocket“. Beides bezeichnet dasselbe Erzeugnis.

Woran sich die betroffenen Beutel erkennen lassen

Der Rückruf gilt für Beutel mit 150 Millilitern Inhalt in den Sorten Waldfrucht, Zitrone, Erdbeere und Dracula. Anders als bei vielen Lebensmittelrückrufen ist keine einzelne Charge ausgenommen, betroffen sind alle. Die Mindesthaltbarkeitsdaten lauten 30.09.2027, 30.10.2027 und 30.11.2027.

Für den Abgleich zu Hause reichen damit Produktname, Sorte und die Füllmenge auf dem Beutel. Als Hersteller ist die Granizados Maresme S.L. im spanischen Pineda de Mar deklariert, in den Verkehr gebracht hat die Ware die Aktuell Vertriebs GmbH.

Verkauft wurde nach Angaben von produktwarnung.eu zwischen dem 21. Mai und dem 21. August 2026. Auf lebensmittelwarnung.de steht die Meldung unter Nordrhein-Westfalen. Um welche Geschäfte es geht und ob die Beutel auch anderswo in den Handel kamen, ist bisher nicht veröffentlicht.

Was der Vertreiber zum Risiko sagt

In der Rückrufmitteilung heißt es, größere Mengen Glycerin könnten bei Kindern unter vier Jahren Schwindel, Erbrechen, Kopfschmerzen und Bewusstlosigkeit auslösen. Vom Verzehr rät das Unternehmen dringend ab.

Glycerin ist kein verbotener Stoff. Es hat die Zusatzstoffnummer E 422 und ist für aromatisierte Getränke zugelassen. Wozu es in Slush-Eis dient, ist allerdings unklar, denn dem Bundesinstitut für Risikobewertung liegen dazu nach eigenen Angaben keine Informationen der Hersteller vor.

Die Rechnung des BfR für ein Kind mit 20 Kilogramm

Das Bundesinstitut hat sich mit Slush-Ice-Getränken im Februar 2025 befasst, in der Stellungnahme Nr. 004/2025. Es rechnet mit 250 Milligramm Glycerin je Kilogramm Körpergewicht, der Menge, die therapeutisch zur Senkung des Hirndrucks wirkt. Für ein fünfjähriges Kind von 20 Kilogramm ergeben sich daraus je nach Glyceringehalt des Getränks sehr unterschiedliche Mengen:

  • 191 Milliliter, wenn der Gehalt beim Durchschnitt der untersuchten Proben liegt, also bei 26,24 Gramm je Liter
  • 68 Milliliter beim 90. Perzentil mit 73,9 Gramm je Liter
  • 35 Milliliter beim höchsten gemessenen Wert von 142 Gramm je Liter

Ein Beutel enthält 150 Milliliter. Bei leichteren Kindern sinken die Mengen entsprechend. Diese Zahlen stammen aus der allgemeinen Untersuchung des BfR und nicht aus einer Prüfung der zurückgerufenen Ware. Wie viel Glycerin in den Beuteln gemessen wurde, hat bisher niemand veröffentlicht.

Als unerwünschte Wirkungen nennt das Institut Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit. Kindern empfiehlt es, ganz auf Slush-Eis zu verzichten.

Warum ein Grenzwert fehlt

Von einer Überschreitung kann streng genommen niemand sprechen, weil es keinen gesetzlichen Höchstwert für Glycerin gibt. Der Zusatzstoff ist „quantum satis“ zugelassen, also in der Menge, die technisch nötig erscheint. Das BfR hält diese Regelung für unzureichend und hat die Hersteller aufgefordert zu prüfen, ob sich der Glyceringehalt senken lässt.

Ein Rückruf wegen erhöhten Gehalts beruht damit auf einer gesundheitlichen Einschätzung und nicht auf einer gerissenen Zahl.

Rückgabe und Erstattung

Die Beutel können an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden, den Kaufpreis erstattet das Unternehmen vollständig. Weil sämtliche Chargen erfasst sind, braucht es keinen Abgleich von Chargennummern.

Was noch offen ist

Ob Behörden Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Produkt registriert haben, ist nicht bekannt. Offen bleiben außerdem der gemessene Glyceringehalt der Beutel und die Frage, über welche Verkaufsstellen die Ware lief.

Parallel läuft ein zweiter Lebensmittelrückruf mit langer Haltbarkeit, nämlich der für Tiefkühlbeeren bei Aldi, Lidl, Netto und Kaufland wegen Noroviren. In beiden Fällen liegt das Mindesthaltbarkeitsdatum Jahre in der Zukunft. Mit dem Verkaufsstopp im Markt ist ein solcher Rückruf deshalb nicht erledigt.

Quellen

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