Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung von einer Anwaltskanzlei erhält, will die Sache meist schnell klären. Anrufen, nachfragen, notfalls zahlen und Ruhe haben. Beide Reflexe führen bei gefälschten Schreiben genau dorthin, wo die Absender ihre Empfänger haben wollen.
Seit dem 14. August 2026 steht eine aktualisierte Fassung der Warnliste online, mit der die Verbraucherzentrale betrügerische Inkassoschreiben sammelt. Über 200 Einträge sind es mittlerweile, darunter erfundene Inkassofirmen, gefälschte Kanzleien und die Konten, auf die gezahlt werden soll. Die Empfehlung lautet unverändert, keinen Kontakt aufzunehmen und nichts zu überweisen.
Warum ein Rückruf die Lage verschlimmert
Ein Fall aus Meißen, den die Verbraucherzentrale Sachsen im Juni öffentlich gemacht hat, zeigt das Problem in aller Deutlichkeit. In der beigefügten Aufstellung standen 3.533,20 Euro, fällig angeblich aus einem Abo bei einer Lotterievermittlung. Unterschrieben war das Ganze mit dem Namen eines Rechtsanwalts, den es tatsächlich gibt.
Der Empfänger tat das Naheliegende und rief unter der angegebenen Nummer an. Am anderen Ende bestätigte man ihm die Forderung. Zugesagte Nachweise kamen anschließend nie. Anzeige erstattet hat am Ende die Kanzlei selbst, deren Name auf dem Papier stand.
Wer anruft, bestätigt den Absendern damit vor allem eines, nämlich dass hinter der Adresse ein erreichbarer Mensch sitzt, der auf das Schreiben reagiert. In einem anderen von der Verbraucherzentrale Sachsen dokumentierten Fall führte die Rufnummer ins Vereinigte Königreich, während das Geld nach Spanien fließen sollte.
Zwei Minuten im amtlichen Verzeichnis
Ob eine Kanzlei überhaupt existiert, lässt sich unabhängig vom Schreiben klären. Die Bundesrechtsanwaltskammer verweist auf das amtliche Verzeichnis der zugelassenen Rechtsanwälte, das über die Seiten der regionalen Rechtsanwaltskammern erreichbar ist, sowie auf die Suche BRAV unter bravsearch.bea-brak.de. Beides ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Der entscheidende Punkt dabei ist die Herkunft der Kontaktdaten. Telefonnummer und Adresse aus dem Brief taugen nicht zur Prüfung, weil genau sie Teil der Fälschung sein können. Wer die echte Kanzlei erreichen möchte, sucht ihre Nummer selbst heraus.
Diese vier Signale sprechen für einen Betrug
Die Verbraucherzentrale nennt vier Merkmale, die immer wieder auftauchen. Das auffälligste ist ein ausländisches Konto, erkennbar am Länderkürzel zu Beginn der IBAN. Dazu kommt eine Wortwahl, die Dringlichkeit erzeugen soll, etwa mit der Überschrift „Letzte außergerichtliche Geltendmachung".
Drittens geht es fast immer um Leistungen, die sich im Nachhinein schlecht überprüfen lassen. Lotterieteilnahmen und Gewinnspielabos tauchen besonders häufig auf. Und viertens halten die Angaben zur Kanzlei einer Prüfung nicht stand, auch wenn sie auf den ersten Blick vollständig wirken. Unter der Bezeichnung „Meier & Partner, Rechtsanwälte" mit der Adresse kanzleimeier.com steht ein solcher Fall auf der Warnliste.
Was Betroffene konkret tun sollten
Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen, keine Einzugsermächtigung erteilen und keine persönlichen Daten herausgeben. Auch dann nicht, wenn im Schreiben eine Frist steht. Bei Betrugsverdacht rät die Verbraucherzentrale zur Strafanzeige.
Bleibt die Unsicherheit, ob an der Forderung doch etwas dran sein könnte, bieten die Verbraucherzentralen eine Beratung an. Ihr Grundsatz dabei ist schlicht. Gezahlt wird nur, wenn eine klare und rechtlich nachvollziehbare Forderung besteht. Ein Brief allein schafft keine Zahlungspflicht, egal wie amtlich er gestaltet ist.
Was offen bleibt
Wie viele Haushalte bundesweit solche Schreiben erhalten haben, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. In die Warnliste kommt nur, was gemeldet wurde, und wie viele Briefe tatsächlich unterwegs sind, weiß niemand. Ob hinter den einzelnen Wellen dieselben Gruppen stecken, ist ebenfalls nicht belegt.
Für Betroffene bleibt der Blick in die Warnliste trotzdem der schnellste erste Schritt. Steht der Absender bereits darin, erübrigt sich jede weitere Überlegung.


