In der Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs steckt Natrium-Saccharin, wo Natriumbenzoat hineingehört. Die Feinkost Reich GmbH aus dem sachsen-anhaltischen Ditfurt ruft deshalb die 70-Gramm-Tube mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2026 zurück.
Das Land Sachsen-Anhalt hat die Warnung am 20. August 2026 auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. In den Handel kam die Creme in neun Bundesländern, von Berlin bis Bayern. Wer eine Tube besitzt, soll sie nicht essen, sondern entsorgen.
Warum die Creme zu süß schmeckt
Aufgefallen ist der Fehler über den Geschmack. Die Creme schmeckte auffällig süß, und die anschließende Prüfung ergab die Ursache. Dem Erzeugnis wurde, so die Formulierung der amtlichen Warnung, „fälschlicherweise das Süßungsmittel Natrium-Saccharin anstatt Natriumbenzoat zugesetzt".
Beide Stoffe sind zugelassene Zusatzstoffe, sie tun in einem Lebensmittel aber grundverschiedene Dinge. Natriumbenzoat konserviert und hemmt das Wachstum von Mikroorganismen. Natrium-Saccharin süßt. In den betroffenen Tuben steckt also ein Stoff, der auf der Zutatenliste nicht angekündigt ist, während der eigentlich vorgesehene Konservierungsstoff fehlt.
Eine konkrete Gesundheitsgefahr führt die Warnung nicht auf. Sie ist unter der Kategorie „Sonstige Gründe" eingeordnet und nicht unter einer chemischen oder mikrobiologischen Gefahr. Welche Folgen der fehlende Konservierungsstoff für die Haltbarkeit hat, steht nicht in der Meldung.
Diese Angaben stehen auf der betroffenen Tube
Entscheidend ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2026 auf der 70-Gramm-Tube. Nur diese eine Ausführung ruft das Unternehmen zurück, weder weitere Haltbarkeitsdaten noch andere Artikel der Marke tauchen in der Warnung auf.
Die vollständige Bezeichnung lautet „Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs". Das Verbraucherportal produktwarnung.eu nennt zusätzlich die Artikelnummer GTIN 4013213006512, die in der amtlichen Meldung fehlt. Eine Chargennummer nennt die Warnung nicht, einen Verkaufszeitraum ebenfalls nicht.
Neun Bundesländer nennt die amtliche Warnung
Verkauft wurde die Creme in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu kommen Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der Fall betrifft damit nicht nur den Osten, in dem der Hersteller sitzt.
Welche Ketten die Tuben führten, lässt die Behörde offen. Die Zeitung HNA berichtet, das Produkt sei unter anderem bei Rewe und Edeka erhältlich gewesen. Amtlich bestätigt ist diese Angabe bisher nicht.
Entsorgen statt aufbrauchen
„Vom Verzehr der betroffenen Chargen des Produktes wird abgeraten", heißt es in der Warnung. Die Feinkost Reich GmbH bittet darum, das Produkt zu entsorgen. Von einer Rückgabe im Laden ist in der Meldung keine Rede.
Damit bleibt die Frage nach dem Geld unbeantwortet. Ob der Hersteller den Kaufpreis erstattet, steht weder in der amtlichen Warnung noch in der Mitteilung des Unternehmens. Für Rückfragen nennen die Verbraucherportale produktwarnung.eu und Verbraucherschutzforum den Kundenservice des Herstellers, erreichbar unter 03941 678150 und per E-Mail an info@feinkostreich.de.
Diese Fragen lässt der Rückruf offen
Unklar bleibt, wie viele Tuben verkauft wurden und in welchem Zeitraum. Ohne Verkaufszeitraum und ohne Händlerliste fehlt der Stichtag, mit dem sich ein Kauf sicher ausschließen ließe. Maßgeblich ist deshalb allein das aufgedruckte Datum.
Seit der Veröffentlichung hat die zuständige Behörde den Eintrag nicht geändert, als letzter Stand ist weiterhin der 20. August 2026 vermerkt. Ob der Hersteller weitere Chargen desselben Artikels überprüft hat, geht aus der Meldung nicht hervor.
Die Bundesländer veröffentlichen ihre Lebensmittelwarnungen gebündelt auf lebensmittelwarnung.de. Für die Caviarcreme hat das Sachsen-Anhalt übernommen, das Land, in dem der Hersteller produziert.


