Betroffen ist die Bio-Hühnerknochenbrühe der Grizzly Foods GmbH im 240-Milliliter-Glas, Charge BG2617302, mindestens haltbar bis 01.06.2028. In einem Glas dieser Charge fanden sich Glasscherben, weshalb das Unternehmen die komplette Charge zurückruft.
Die amtliche Meldung dazu steht seit dem 26. August 2026 auf lebensmittelwarnung.de, dem gemeinsamen Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Eingestellt hat sie Baden-Württemberg. Als Grund ist "Fremdkörper" vermerkt, als mögliche Folgen nennt die Meldung Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen.
Warum der Rückruf die gesamte Charge trifft
Gefunden wurden die Scherben in einem einzelnen Glas. Da sich nicht ausschließen lässt, dass auch weitere Gläser derselben Charge Splitter enthalten, gilt der Rückruf für alle Gläser mit der Nummer BG2617302. Andere Chargen und die übrigen Produkte des Herstellers erwähnt die Meldung nicht.
Zwei Fragen bleiben in der Meldung offen. Wie die Scherben in das Glas gelangten, steht dort nicht, und auch die Zahl der ausgelieferten Gläser fehlt. Von einem Verletzungsfall ist keine Rede.
Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Meldungen nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Das Portal weist darauf hin, dass alle Angaben dem jeweils aktuellen Kenntnisstand entsprechen. Erstveröffentlichung und letzte Aktualisierung dieser Meldung fallen auf denselben Tag, den 26. August.
Diese Bundesländer nennt die Meldung
Verkauft wurde die Brühe nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das sind 14 der 16 Bundesländer, es fehlen Bremen und Sachsen-Anhalt.
Welche Händler die Charge geführt haben, bleibt offen. Der Hersteller gibt auf seiner Website an, seine Brühen deutschlandweit bei Alnatura und in vielen Edeka-, Rewe- und Globus-Märkten anzubieten, dazu über den eigenen Onlineshop. Für die betroffene Charge ist damit noch nichts gesagt, die Formulierung "nach derzeitigem Stand" lässt zudem Nachträge zu.
Was bei einer Verletzung gilt
Die Meldung rät dringend davon ab, das Produkt zu verzehren. Kommt es doch zu einer Verletzung, gehört sie in ärztliche Behandlung. Für den Fall, dass ein Splitter in Luft- oder Speiseröhre gerät, verweist das Portal auf die Erste-Hilfe-Hinweise des Deutschen Roten Kreuzes und im Ernstfall auf den Notruf.
Fremdkörper sind einer der häufigeren Rückrufgründe bei Glasverpackungen. Im August traf es bereits sechs Chargen Chili-Geschenksets eines anderen Anbieters, ebenfalls wegen möglicher Glassplitter.
Rückgabe ohne Kassenbon
Das Glas kann in den Markt zurückgebracht werden, in dem es gekauft wurde. Ein Kassenbon ist dafür nicht nötig, der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Rückfragen nimmt das Unternehmen unter hallo@grizzlyfoods.de entgegen, an der Meldung hängt außerdem die Pressemitteilung des Herstellers als PDF.
Einen gesonderten Weg für Onlinebestellungen beschreibt die Meldung nicht, obwohl der Hersteller einen eigenen Shop betreibt. Für Bestellungen aus diesem Shop bleibt damit zunächst die genannte E-Mail-Adresse.
Weitere Rückrufe der vergangenen Tage
In den Tagen davor standen dort weitere Lebensmittel. Am 25. August landete das Slush-Eis Frosty Pocket in der 150-Milliliter-Packung auf dem Portal, Grund war eine gesundheitsschädliche Substanz. Einen Tag zuvor folgte eine Chorizo des spanischen Herstellers Hijo de José Martínez Somalo.
Am 20. August kamen ein High-Protein-Pudding der Marke Milbona wegen Krankheitserregern und eine Caviarcreme aus Heringsrogen hinzu. Insgesamt listet lebensmittelwarnung.de derzeit 276 Meldungen, jeweils mit Grund, Charge und den Bundesländern, in denen das Produkt im Handel war.


